Wir sind förderfähig!


Förderung 2024 für Luft-/Wasser-Wärmepumpe und Luft-/Luft-Wärmepumpe: Klar, Verständlich, auf den Punkt!
Sie denken über die Installation einer Luft-/Wasser-Wärmepumpe und Luft-/Luft-Wärmepumpe nach?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) hat für 2024 einige spannende Änderungen
vorgenommen, um Ihnen dabei zu helfen, energieeffizienter zu heizen.

Hier ist eine klare Übersicht über die Fördermöglichkeiten:

Geförderte Maßnahmen 2024

(gem. BEG-EM Auszug)

Wenn Sie jetzt auf ein klimafreundliches Heizsystem mit mindestens 65% erneuerbaren Energien umsteigen, erhalten Sie 30% Grundförderung

Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro können Sie für die Erneuerung Ihrer Heizung zusätzlich einen Einkommensbonus in Höhe von 30% beantragen.

Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten Sie, wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung durch eine klimafreundliche Heizung ersetzen. Ab 1. Januar 2029 reduziert sich der Bonus.

Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Effizienz-Bonus von 5% gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.

Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen lassen sich miteinadner kombinieren - bis zu einem Förderhöchstsatz von 70%.


Die förderfähigen Gesamtkosten für die Wärmepumpeninstallation sind auf 30.000 € begrenzt.


Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro soll es einen Einkommensbonus von 30% auf der Investitionssumme geben.


Förderdetails und Voraussetzungen

Alle förderfähigen Heizsysteme müssen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein. Bei förderfähigen Wärmepumpen, die über das Medium Luft heizen, müssen die Wärmemengen gemessen werden. Förderfähige Wärmepumpen müssen über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können. Für die Überprüfbarkeit des korrekten Betriebs der Anlage wird empfohlen relevante Betriebsparameter (z.B. Energieverbräuche, erzeugte Wärmemengen, Betriebszustände, Außentemperatur) vorzuhalten.

Weitere Hinweise erhalten Sie auf der KfW-Website unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung/ oder auf der BMWK-Website unter: https://www.energiewechsel.de/


Heizungsförderung für Privatpersonen

Wohngebäude (458)

Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen, können sich ab sofort im Kunden­portal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungs­förderung stellen.


Antragsberechtigt

AB MAI 2024
Eigentümer­innen oder Eigen­tümer von bestehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Gemeinschafts­eigentum umgesetzt werden.
AB AUGUST 2024
Eigentümer­innen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilien­häusern, sowie Eigentümer­innen oder Eigentümer von selbst­bewohnten oder vermieteten Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Sonder­eigentum umgesetzt werden.


Beantragung der Förderung

  • Die Antragstellung erfolgt nicht mehr über die BAFA, sondern direkt über die KFW 
  • Informieren Sie sich über die genauen Bedingungen und technischen Anforderungen.

Mit der BAFA-Förderung machen Sie nicht nur Ihr Zuhause effizienter, sondern profitieren auch von finanzieller Unterstützung. Nutzen Sie die Gelegenheit und gestalten Sie Ihre Heiz- und Kühllösungen zukunftsweisend!



Häufige Fragen und Antworten


Wie hoch ist die Wärmepumpen-Grundförderung?
Die Grundförderung beträgt bis zu 30% der förderfähigen Kosten für die Installation einer Wärmepumpe.

Gilt der Wärmepumpen-Bonus für alle Wärmepumpen?
Der Bonus von zusätzlichen 5% gilt, wenn die Wärmepumpe natürliche Kältemittel oder geothermische Energie nutzt.

Wer kann den Klima-Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen?
Der Bonus von 20% für den schnellen Austausch alter Heizungen gilt nur für Selbstnutzer bis Ende 2028.

Gibt es einen Höchstfördersatz für Wärmepumpen?
Ja, der Höchstfördersatz wird auf 70% erhöht, um mehr finanzielle Unterstützung zu bieten.

Wie hoch sind die förderfähigen Kosten insgesamt?
Die förderfähigen Gesamtkosten für die Wärmepumpeninstallation sind auf 30.000 € begrenzt.

Leidenschaft

Wir fühlen uns höchster Qualität, Innovation und einer ständigen Verbesserung verpflichtet.

Respekt

Wir stehen für einen verantwortungsvollen Umgang mit unserer sozialen und ökologischen Umwelt.

Zuverlässigkeit

Wir handeln ehrlich und loyal und wissen, wie wichtig Vertrauen ist.
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